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NanoClean Autoreinigung OG übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände und Wertsachen.

  • Keine Haftung übernehmen wir bei Beschädigungen von Dachboxen, Dachträgern und Dachaufbauten aller Arten.
  • Keine Haftung übernehmen wir für Schäden oder Verlust von nicht Serienmäßig im Fahrzeug verbauten Navigationsgeräten, deren Halterungen, Kabeln und Handyhalterungen und sonstigen nicht Serienmäßigen Verbauten.
  • Für den Inhalt von verlinkten Webseiten übernehmen wir keine Verantwortung, diese verbleibt beim jeweiligen Webseiten Betreiber.

Das Design, Bilder und die Texte sind im Eigentum der Firma NanoClean Autoreinigung OG, diese dürfen nicht kopiert, heruntergeladen und auch nicht auszugsweise veröffentlicht werden. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, gilt generell Barzahlung als Standard. Wir behalten uns das Recht vor, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

Geschäftsbedingungen im Detail

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle angebotenen Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reinigung und Autowäsche. Andere Vertragsbedingungen/AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

1.3 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.

1.4 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.

1.5 Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§2 Terminvereinbarungen

2.1 Zwischen NanoClean Autoreinigung OG und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. 

2.2 Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich NanoClean Autoreinigung OG vor.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1 Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.

3.2 Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so kann  NanoClean Autoreinigung OG gegenüber dem Auftraggeber als pauschalierten Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 50,00 EUR geltend machen, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§4 Reklamationen

4.1 Die durchgeführten Leistungen von  NanoClean Autoreinigung OG werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges von  NanoClean Autoreinigung OG an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber  NanoClean Autoreinigung OG anzuzeigen.  NanoClean Autoreinigung OG hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.

4.2 Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein von  NanoClean Autoreinigung OG schriftlich festzuhalten.

4.3 Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch  NanoClean Autoreinigung OG beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.

§5 Schadensersatz

5.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber  NanoClean Autoreinigung OG werden ausgeschlossen, ausgenommen:

– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung von  NanoClean Autoreinigung OG für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen

– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von  NanoClean Autoreinigung OG oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von  NanoClean Autoreinigung OG beruhen.

5.2 Bei Lackschäden, die durch  NanoClean Autoreinigung OG verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen  NanoClean Autoreinigung OG und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Reinigungsmittel eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen  NanoClean Autoreinigung OG und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.4 Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB nicht übernommen.

Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen  NanoClean Autoreinigung OG und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.5 Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt  NanoClean Autoreinigung OG nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.

5.6 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug  NanoClean Autoreinigung OG zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen  NanoClean Autoreinigung OG nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

$6 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung

Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten. Z.B. wegen bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung

7.2 Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

§8 Preise / Pauschalpreise

8.1 Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Kfz. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite von  NanoClean Autoreinigung OG dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.

8.3 Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

8.4 Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.

§9 Fahrzeugüberführung

9.1  NanoClean Autoreinigung OG bietet dem Auftraggeber die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) des Kfz als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.

9.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern von  NanoClean Autoreinigung OG . Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter von  NanoClean Autoreinigung OG.

9.3 Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung von  NanoClean Autoreinigung OG versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.

§11 Sonstiges

11.1 Erfüllungsort ist Wien 

11.2 Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist Landesgericht Wien zuständig

11.3 Für alle zwischen  NanoClean Autoreinigung OG und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt österreichisches Recht.

11.4 Salvatoresche Klausel – Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

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